GB-C22: Kinobetriebe- Tabelle

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Weitere spezielle Maßnahmen für Kinobetriebe Bemerkung
An den Eingangstüren gut sichtbare Hinweise anbringen, dass Personen mit den bekannten Symptomen (Husten, Schnupfen, Halskratzen, Fieber, Atembeschwerden sowie Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn) das Kino nicht betreten dürfen. Hinweise im Internet veröffentlichen!
Für den Fall, dass Personen mit Symptomen dennoch das Kino betreten, muss eine Regelung getroffen werden, wie die Mitarbeiter sich zu verhalten haben. Die Beschäftigten sind darüber zu unterweisen.
Besucherinnen und Besucher müssen über allgemeine Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen, z. B. durch Aushänge, informiert werden.
Hinweis: Plakat „Allgemeine Schutzmaßnahmen“ (Bestellnummer P COR1) aushängen.
Eintrittskarten ausschließlich online kaufen; auf der Internetseite darauf hinweisen.
Durch Zugangskontrollen sicherstellen, dass sich in den Räumlichkeiten, z. B. im Foyer, nur so viele Kunden aufhalten, dass die Mindestabstände eingehalten werden können. Bodenmarkierungen vor den Bedientheken anbringen, um auf den einzuhaltenden Abstand hinzuweisen.
Ticketkontrollen kontaktlos durchführen (z. B. Ticketabreißen entfällt).
Das Bezahlen sollte bevorzugt elektronisch/bargeldlos zu erfolgen. Bargeld ist von Kunden in einer Geldablage abzulegen.
Waren auf der Theke ablegen, damit kein direkter Kontakt zu Kunden besteht.
Oberflächen, wie z. B. Kassentisch, Tastatur, Touchbildschirm und Kartenlesegeräte, sind regelmäßig zu reinigen oder zu desinfizieren.
Beschäftigten und Kunden müssen separate Sanitärräume zur Verfügung gestellt werden.
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