GB-C17: Kfz-Elektrik-Werkstätten- Tabelle

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Weitere spezielle Maßnahmen für Kfz-Elektrik-Werkstätten Bemerkung
Der Werkstattbereich ist für Kunden und Besucher gesperrt.
Bei der Fahrzeugübergabe ist darauf zu achten, einen Abstand von mindestens 1,5 m zwischen den Kunden und den Beschäftigten einzuhalten.
Alternativ ist eine medizinische Gesichtsmaske oder Atemschutzmaske (z. B. FFP2) zu benutzen.
Wenn Beschäftigte unterschiedlicher Unternehmen und Gewerke zusammenarbeiten (z. B. Kfz-Sachverständige), gelten die in dieser Gefährdungsbeurteilung festgelegten Maßnahmen für alle Beteiligten.
Bei Reparaturen Schutzfolien für alle üblichen Kontaktflächen wie, Lenkrad, Schalthebel, Armaturenbrett und Sitze einsetzen.
Alternativ Einmal-Anzug und Einmalhandschuhe benutzen.
Bei einer Fahrzeugaufbereitung (z. B. im Rahmen einer Übernahme von Leasing-Fahrzeugen, Leihwagen, Jahres- und Vorführwagen) die Oberflächen wie Lenkrad, Armaturenbrett, Schalthebel, Lenksäulenhebel oder Türgriffe mit handelsüblichem Reiniger abwischen. Ein Einsatz von Desinfektionsmittel ist nicht zwingend erforderlich. Hierbei ist zu beachten:
• Schutzhandschuhe, bei mechanisch stärkeren Belastungen reißfeste Schutzhandschuhe tragen und sich auch mit Handschuhen nicht ins Gesicht fassen.
• Wischreinigung durchführen (Reiniger nur aufzusprühen und einwirken lassen ist weniger effektiv).
• Tücher nur einmal verwenden und anschließend entsorgen.
  • Webcode: 20398988
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