GB-C05: Fotografen und Journalisten- Tabelle

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Weitere spezielle Maßnahmen für Fotografen und Fotojournalisten Bemerkung
Kundenkontakt z. B. im Fotostudio oder in der Redaktion: Informationen zur allgemeinen Maskenpflicht im Handel und zu spezifischen Vorschriften für das Handwerk auf den Portalen der jeweiligen Bundesländer einholen.
Kontaktdauer mit dem Kunden auf ein Minimum begrenzen.
Bei Fotoshootings oder längeren Interviews müssen die Kunden sich nach Betreten des Betriebs die Hände waschen oder desinfizieren.
Maskenbildnerische Tätigkeiten bei der Porträtfotografie: Bei Gesichtsbehandlungen wie z. B. Schminken muss der Kunde sich vor der Behandlung das Gesicht selbst gründlich reinigen sowie die Haare aus dem Gesicht nach hinten fixieren, zum Beispiel mit einem Haarnetz, Haarband oder Haarreifen.
Für kurze Styling-Tätigkeiten (Haltungskorrektur, Kleidung zurecht- rücken) sowie geringe Frisiertätigkeiten des Haars, bei denen der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, ist ein Hygienekonzept erforderlich. Zumindest müssen vom Kunden und dem Beschäftigten medizinische Gesichtsmasken oder Atemschutzmasken (z. B. FFP2) getragen werden.
Wenn der Kunde bei gesichtsnahen Dienstleistungen, wie Make-up, Rasur und Bartpflege, keine Maske tragen kann, müssen Beschäftigte eine Atemschutzmaske (mindestens FFP2-Masken, auch gleichwertige Masken mit der Bezeichnung N95 und KN95) tragen, ergänzt von einer Schutzbrille oder einem Gesichtsschild zum Schutz vor Kontaktinfektionen bei gesichtsnahen Tätigkeiten. Zum Schutz der Kunden dürfen Atemschutzmasken kein Ausatemventil enthalten.
Die Beschäftigten tragen verpflichtend Einmalschutzhandschuhe während aller maskenbildnerischen Tätigkeiten.
Nach jedem Kunden und/oder dem Ablegen der Handschuhe sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren. Wegen der hohen Hautbelastung durch das vermehrte Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen und intensivem Händedesinfizieren und -waschen muss verstärkt auf Hautschutz und Hautpflege geachtet werden.
Das gleichzeitige Bedienen mehrerer Kunden und Kundinnen von einer beschäftigten Person ist nur unter konsequenter Beachtung der Schutzmaßnahmen möglich:
• gereinigte/desinfizierte bzw. unbenutzte Arbeitsmaterialien je Kunde oder Kundin verwenden
• persönliche Hygiene, Händedesinfektion, Wechsel von Einmalschutzhandschuhen und Mund-Nasen-Bedeckungen bzw. Atemschutzmasken beachten.
Sämtliche Utensilien wie Pinsel, Nagellacke oder Kosmetika dürfen nicht durch Kunden oder Kundinnen genutzt werden.
Nach jeder Behandlung sind die Kontaktflächen sowie Arbeitsflächen, Liegen, Stühle und Ablagen sowie die benutzten Utensilien mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger abzuwischen.
Im Anschluss an jede Behandlung müssen Umhänge gewechselt und gereinigt werden. Handtücher, Laken und Decken sind nach dem Wechseln bei mindestens 60 °C mit Vollwaschmittel zu waschen.
Damit Kunden ohne medizinische Gesichtsmasken oder Atemschutzmasken fotografiert werden können, wird ein Abstand von 1,5 m zur nächsten Person eingehalten.
Der Abstand von 1,5 m ist beim Fotoshooting zu gewährleisten, z. B. durch Anbringen von Bodenmarkierungen.
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