GB-C18: Dentallabore - Tabelle Kurierfahrer
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Tabelleninhalt
Kurierfahrer | Bemerkung |
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Es ist zu prüfen, ob der Kurierdienst zwischen Dentallabor und Zahnarztpraxis auf fremde Dienstleister übertragen werden kann. Eine kontaktfreie Übergabe unter Beachtung der Abstandsregel ist zu organisieren | |
Für erforderliche Kurierfahrten des Dentallabors sind zuvor telefonisch ein Termin und eine kontaktfreie Übergabe mit den Zahnarztpraxen zu vereinbaren. | |
Die Kurierfahrer des Dentallabors sollen Hinweise mit Informationen zum korrekten Verhalten in der Zahnarztpraxis im Eingangsbereich und ggf. Bodenmarkierungen für Wartepositionen beachten. | |
Dem Kurierfahrer des Dentallabors werden: • Einmalhandschuhe, • Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) (für den Fall das die 1,5 m Abstand nicht eigehalten werden können) • Händedesinfektionsmittel (mind. „begrenzt viruzid“) • Hautschutz- und Hautpflegemittel • und Müllbeutel zur Verfügung gestellt. Bei Verwendung von wiederverwendbaren MNB ist eine virenabtötende Wiederaufbereitung durchzuführen. |
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