GB-C18: Dentallabore - Tabelle Desinfektionsplatz
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Desinfektionsplatz | Bemerkung |
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Die Vorgaben der DGUV Information 203-021 "Zahntechnische Laboratorien" sind umzusetzen. (Hinweis: geeignete Desinfektionsmittel für zahntechnische Werkstücke, Abdrücke, Instrumente und Flächen können der DGUV Information 203-021 entnommen werden) | |
Beim Auspacken von Lieferungen (z.B. Abformungen oder zahntechnische Werkstücke) sind flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe zu tragen, die auch beständig gegenüber dem eingesetzten Desinfektionsmittel sind. (Geeignete Schutzhandschuhe siehe Portal „Hand und Hautschutz“ der BG ETEM; https://hautschutz.bgetem.de/) | |
Transportverpackungen für z. B. Abformungen oder zahntechnische Werkstücke (wenn dafür geeignet) sollten nach dem Entpacken soweit möglich mit Flächendesinfektionsmittel desinfiziert oder entsorgt werden. | |
Nach dem Auspacken solcher zahntechnischer Werkstücke ist auch regelmäßig eine wirksame Flächendesinfektion der Arbeitsflächen und ggfs. der Werkzeuge durchführen. | |
Es ist zu prüfen, ob der Kurierdienst zwischen Dentallabor und Zahnarztpraxis auf fremde Dienstleister übertragen werden kann. Eine kontaktfreie Übergabe unter Beachtung der Abstandsregel ist zu organisieren | |
Für erforderliche Kurierfahrten des Dentallabors sind zuvor telefonisch ein Termin und eine kontaktfreie Übergabe mit den Zahnarztpraxen zu vereinbaren. | |
Die Kurierfahrer des Dentallabors sollen Hinweise mit Informationen zum korrekten Verhalten in der Zahnarztpraxis im Eingangsbereich und ggf. Bodenmarkierungen für Wartepositionen beachten. | |
Dem Kurierfahrer des Dentallabors werden: • Einmalhandschuhe, • medizinische Gesichtsmaske oder Atemschutzmaske (z. B. FFP2) (für den Fall, dass die 1,5 m Abstand nicht eigehalten werden können) • Händedesinfektionsmittel (mind. „begrenzt viruzid“) • Hautschutz- und Hautpflegemittel • und Müllbeutel zur Verfügung gestellt. |
- Webcode: 20398988