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Schutz bestimmter Personengruppen
Bemerkung
Zum Schutz von Beschäftigten mit Vorerkrankungen oder schwangeren Frauen (§ 10 MuSchG) sind ggf. besondere Schutzmaßnahmen erforderlich. (Angebot der arbeitsmedizinischen Wunschvorsorge, Mitwirkung des Betriebsarztes)
Beschäftigte, die zu einer Risikogruppe gehören, dort einsetzen, wo ein sicherer Abstand gewährleistet ist.
Es ist zu prüfen, ob und in wieweit für besonders schutzbedürftige Beschäftigte zusätzlich zu den allgemeinen Maßnahmen individuelle Maßnahmen zum Schutz vor Ansteckung durch Beschäftigte oder Kunden zu treffen sind. (Beratung und Mitwirkung des Betriebsarztes, Angebot der arbeitsmedizinischen Wunschvorsorge)