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Unterweisung
Bemerkung
Beschäftigte sind über die zusätzlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz vor Beginn der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen sowie bei wesentlichen Änderungen zu unterweisen. Der Betriebsarzt sollte zu Fragen (Risiko, Infektionsschutz, Hygiene, Vorsorge …) bei der Unterweisung (zumindest) unterstützen, besser mitwirken.
Bestandteil der Unterweisung sind u. a. Informationen zum aktuellen Wissensstand, zum Ansteckungsrisiko und dem Risiko einer Neuerkrankung bei Rückkehr genesener Beschäftigter, die an COVID-19 erkrankt waren .
Alle Beschäftigten sind über die richtige Benutzung eines Mund-Nasen-Schutzes und das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung zum Schutz vor Infektionen zu unterweisen.
Schutzmaßnahmen sind zu erklären und durch Hinweise verständlich zu machen (zum Beispiel durch Hinweisschilder, Aushänge, Bodenmarkierungen). Die Unterweisung ist in verständlicher Form und Sprache durchzuführen. Es muss sichergestellt sein, dass auch Beschäftigte mit geringen Deutschkenntnissen die Informationen verstehen.