Organisatorische Maßnahmen - Tabelle - Weg zur Arbeits-/Betriebsstätte

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Weg zur Arbeits-/Betriebsstätte Bemerkung
Fahrgemeinschaften vermeiden. Sie stellen ein Ansteckungsrisiko dar, da der Abstand von mind. 1,5 m oftmals nicht eingehalten werden kann.

Hinweis: Einzelfahrten mit dem Privatfahrzeug sind zu bevorzugen.
Beim Benutzen von Bus und Bahn Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder Atemschutzmasken tragen; überfüllte Busse und Bahnen meiden.
Bei An- und Abfahrten zu Betriebsstätten ist die gleichzeitige Nutzung von Fahrzeugen durch mehrere Beschäftigte möglichst zu vermeiden.
Bei gemeinsamer Nutzung von Fahrzeugen gilt:
- Einhaltung des Mindestabstands, Personenzahl begrenzen
- Wenn Abstandsregel nicht umgesetzt werden kann:
Abtrennungen installieren oder personenbezogene Schutzausrüstung (mind. MNS) tragen
- Ist dies für Kraftfahrer nicht möglich, sind von den die Abstandsregel nicht einhaltenden Mitfahrern Atemschutzmasken wie z. B. FFP2- Masken ohne Ausatemventil während der Fahrt zu tragen.
Möglichst kleine, feste Teams (z. B. 2 bis 3 Personen) vorsehen, um wechselnde Kontakte innerhalb der Betriebsangehörigen bei Fahrten zu Kunden zu reduzieren.
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