Organisatorische Maßnahmen - Tabelle - Weg zur Arbeits-/Betriebsstätte
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Tabelleninhalt
Weg zur Arbeits-/Betriebsstätte | Bemerkung |
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Fahrgemeinschaften vermeiden. Sie stellen ein Ansteckungsrisiko dar, da der Abstand von mind. 1,5 m oftmals nicht eingehalten werden kann. Hinweis: Einzelfahrten mit dem Privatfahrzeug sind zu bevorzugen. |
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Beim Benutzen von Bus und Bahn Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder Atemschutzmasken tragen; überfüllte Busse und Bahnen meiden. | |
Bei An- und Abfahrten zu Betriebsstätten ist die gleichzeitige Nutzung von Fahrzeugen durch mehrere Beschäftigte möglichst zu vermeiden. Bei gemeinsamer Nutzung von Fahrzeugen gilt: - Einhaltung des Mindestabstands, Personenzahl begrenzen - Wenn Abstandsregel nicht umgesetzt werden kann: Abtrennungen installieren oder personenbezogene Schutzausrüstung (mind. MNS) tragen - Ist dies für Kraftfahrer nicht möglich, sind von den die Abstandsregel nicht einhaltenden Mitfahrern Atemschutzmasken wie z. B. FFP2- Masken ohne Ausatemventil während der Fahrt zu tragen. |
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Möglichst kleine, feste Teams (z. B. 2 bis 3 Personen) vorsehen, um wechselnde Kontakte innerhalb der Betriebsangehörigen bei Fahrten zu Kunden zu reduzieren. |
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