Grundlegende Maßnahmen - Tabelle - Hygienemaßnahmen

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Hygienemaßnahmen Bemerkung
Nach Kontakt mit anderen Personen, vor der Nahrungsaufnahme sowie vor/nach dem Toilettengang sind die Hände gründlich (mindestens 20 Sekunden) zu reinigen.
Allen Mitarbeitern stehen bei entsprechendem Bedarf Handwaschseife, ggf. Händedesinfektionsmittel und Hautpflegemittel zur Verfügung. Das Händedesinfektionsmittel muss mindestens „begrenzt viruzid“ und „rückfettend“ sein. Der Betriebsarzt sollte bei der Auswahl von Desinfektions- und Hautpflegemitteln mitwirken.
Steht bei mobilen und abgelegenen Arbeitsplätzen (z.B. Baustellen) keine Möglichkeit der hygienischen Händereinigung und -trocknung zur Verfügung, so ist zum Beispiel eine Handwaschstation oder ein Kanister mit Wasser, hautschonender Flüssigseife sowie Einmalhandtücher oder geeignete Handdesinfektionsmittel zu Verfügung zu stellen.
Wegen der hohen Hautbelastung durch häufiges Händewaschen oder Desinfizieren (oder das Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen) ist Hautschutz und Hautpflege gemäß des Hautschutzplans bereitzustellen und anzuwenden.
Beim Auftreten von Hautschädigungen Kontakt zum Betriebsarzt aufnehmen.
Beschäftigte mit Symptomen (Fieber, Husten und/oder Atemnot, Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn) sollten den Betrieb unverzüglich verlassen und umgehend den Hausarzt oder das Gesundheitsamt kontaktieren.
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