Grundlegende Maßnahmen - Tabelle - Abstand halten
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Abstand halten | Bemerkung |
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Bei allen Tätigkeiten ist der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. | |
Sollte der Mindestabstand nicht eingehalten werden können, sind zunächst technische und/oder organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands in Betracht zu ziehen. Hinweis: Als technische Maßnahme kommen z. B. die Installation von Abtrennungen in Betracht; eine organisatorische Maßnahme kann z. B. die Begrenzung der Anzahl der in den Räumen anwesenden Personen sein. |
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Sollten technische oder organisatorische Maßnahmen nicht umsetzbar sein, muss der Arbeitgeber medizinische Gesichtsmasken (Mund-NasenSchutz gemäß EN 14683:2019-10) oder Atemschutzmasken (z. B. FFP2- oder FFP-3-Masken gemäß EN 149) zur Verfügung stellen. Die Beschäftigten müssen diese Masken tragen. Hinweis: Atemschutzmasken mit Ausatemventil dürfen nur getragen werden, wenn alle Kontaktpersonen ebenfalls eine solche Atemschutzmaske tragen. |
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Die direkte, enge Zusammenarbeit von Beschäftigten ist soweit wie möglich zu vermeiden. Hinweis: Arbeitsabläufe sind ggf. anzupassen, z. B.: • Elektronische Kommunikationsmittel bevorzugen (Telefon, Mail, Videokonferenz, u.a.) • Büroräume möglichst nur mit einem Mitarbeiter belegen • ggf. Homeoffice ermöglichen |
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In Empfangsbereichen/an Theken o. Ä. sollen Kunststoffscheiben installiert werden, um das Risiko einer Infektion durch virushaltige Tröpfchen oder Aerosole zu senken. Analog kann verfahren werden, wenn der Abstand von 1,5 m zwischen zwei festen Arbeitsplätzen nicht eingehalten werden kann. - Dazu Abtrennungen aus transparenten Materialien bevorzugen (auf ausreichende Stabilität achten, keine spitzen Ecken oder scharfe Kanten) - Bei Sitzarbeitsplätzen: oberer Rand der Abtrennung mind. 1,5 m über dem Boden - Zwischen sitzenden und gegenüberstehenden Personen (zum Beispiel Kunden) oberer Rand der Abtrennung mind. 1,8 m über dem Boden - Zwischen gegenüber stehenden Personen oder Steharbeitsplätzen: oberer Rand der Abtrennung mind. 2 m über dem Boden - Falls erforderlich, können Durchreichöffnungen außerhalb des Atembereichs eingefügt werden. - Arbeitstägliche Reinigung beider Seiten der Abtrennung durchführen. Hinweis: Bei der Bemessung der Breite der Abtrennung ist die Breite bzw. Tiefe der Bewegungsfläche der Beschäftigten zu berücksichtigen. Diese soll links und rechts bzw. vorne und hinten um einen Sicherheitsaufschlag von 30 cm erweitert werden. |
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Personalwechsel innerhalb von Teams zur Reduzierung zusätzlicher persönlicher Kontakte möglichst vermeiden. |
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